VDMA begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Zuteilung lokaler 5G Frequenzen

Lückenlose Abdeckung für industrielle Anwendungen zwingend

5G ist der Schlüssel für eine international wettbewerbsfähige digitale Infrastruktur

Die Industrie in Deutschland ist auf eine schnelle, zuverlässige und leistungsfähige digitale Infrastruktur angewiesen: Mobil und in der Fläche, insbesondere aber auch in der eigenen Produktion. Die lückenlose Versorgung mit digitaler Infrastruktur für industrielle Anwendungen ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland und kann nur gemeinsam von Netzanbietern, anwendender Industrie und Politik gemeistert werden. Alle drei Parteien sind aufeinander angewiesen. Industrielle Anwendungen mit Fokus auf das Internet der Dinge, Industrie 4.0 und sonstige Dienste sind für die Wirtschaft von essenzieller Bedeutung. Die hierfür von der Bundesnetzagentur zur Vergabe vorgesehenen lokalen Frequenzen im Bereich 3,7 - 3,8 Gigahertz sind für die anwendenden Industrieunternehmen entscheidend. Der VDMA begrüßt diese grundsätzliche Entscheidung der Agentur, die jetzt zeitnah umgesetzt werden muss.

Jedes Maschinenbauunternehmen – insbesondere auch im ländlichen Raum – ist auf schnelles Internet angewiesen. Für die eigene Produktion aber auch mobil, zum Beispiel in der Landtechnik und für Baumaschinen. Hierfür sollten alle Technologien aus 4G/5G eingesetzt werden. Der zügige Ausbau eines leistungsstarken und flächendeckenden 4G-Netzes für die Industrie muss höchste Priorität erhalten. 5G muss darüber hinaus – wo nötig schon heute, perspektivisch überall – im vollen Umfang im industriellen Umfeld zur Verfügung stehen.

Die Auflagen der Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber, dass 98 Prozent der Haushalte abzudecken sind, greift hier zu kurz. Eine hundertprozentige Flächendeckung für industrielle Anwendungen muss kurzfristig das Ziel sein. Der Maschinen- und Anlagenbau setzt hier auf den Dialog mit den Netzanbietern. Denkbar wäre zum Beispiel, eine frühzeitige Verlängerung oder Zuweisung der Ende 2025 zur Vergabe anstehenden Flächenfrequenzen, wenn dafür im Gegenzug seitens der Netzbetreiber entsprechende Flächenversorgungszusagen gemacht werden.